Unter 18? Das musst Du beachten!
Im Jugendschutzgesetz ist festgelegt dass Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben ohne eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten nicht berechtigt sind sich auf öffentlichen Veranstaltungen nach 22:00 Uhr aufzuhalten.
Wenn Du unter 18 Jahre alt bist fülle dieses Formular bitte korrekt aus und lass´ es von Deinem Erziehungsberechtigten unterschreiben. Achte darauf, dass Du das Formular während des gesamten Festivalbesuchs immer bei Dir trägst.
Hier kannst Du Dir das Formular als PDF-Datei ausdrucken und anschließend ausfüllen:
» Unter 18 Formular anzeigen